Verhalten im Ernstfall

Im Brandfall

  • Ruhe bewahren
  • Notrufnummer wählen
  • Retten gefährdeter Personen aus dem Gefahrenbereich (Selbstschutz geht vor!)
  • Versuchen Sie Kleinbrände bzw. Entstehungsbrände mit den zur Verfügung stehenden Mitteln (Feuerlöscher, Löschdecke,…) zu löschen
  • Schließen Sie – wenn möglich – die Türen zwischen dem Brandherd und Ihnen
  • Sollten Sie vom Brand eingeschlossen sein, machen Sie sich bemerkbar – Fenster öffnen, um Hilfe rufen
  • Verlassen Sie das Gebäude über die gekennzeichneten Fluchtwege – nicht den Aufzug benutzen
  • Leisten Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte (Polizei, Rettung, Feuerwehr) Folge

Bei Verkehrsunfällen

  • Warnblinkanlage einschalten
  • Vor dem Aussteigen aus dem Fahrzeug die Warnweste anziehen
  • Unfallstelle mit Pannendreieck absichern (im Ortsgebiet 50 Meter vom Unfallort entfernt, auf der Landesstraße 150m vom Unfallort, auf Autobahnen 250 – 400m vom Unfallort)
  • Notrufnummer wählen
  • Retten gefährdeter Personen aus dem Gefahrenbereich (Selbstschutz geht vor!)
  • Erste Hilfe leisten
  • Verletzte Personen versorgen