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Im Brandfall
- Ruhe bewahren
- Notrufnummer wählen
- Retten gefährdeter Personen aus dem Gefahrenbereich (Selbstschutz geht vor!)
- Versuchen Sie Kleinbrände bzw. Entstehungsbrände mit den zur Verfügung stehenden Mitteln (Feuerlöscher, Löschdecke,…) zu löschen
- Schließen Sie – wenn möglich – die Türen zwischen dem Brandherd und Ihnen
- Sollten Sie vom Brand eingeschlossen sein, machen Sie sich bemerkbar – Fenster öffnen, um Hilfe rufen
- Verlassen Sie das Gebäude über die gekennzeichneten Fluchtwege – nicht den Aufzug benutzen
- Leisten Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte (Polizei, Rettung, Feuerwehr) Folge
Bei Verkehrsunfällen
- Warnblinkanlage einschalten
- Vor dem Aussteigen aus dem Fahrzeug die Warnweste anziehen
- Unfallstelle mit Pannendreieck absichern (im Ortsgebiet 50 Meter vom Unfallort entfernt, auf der Landesstraße 150m vom Unfallort, auf Autobahnen 250 – 400m vom Unfallort)
- Notrufnummer wählen
- Retten gefährdeter Personen aus dem Gefahrenbereich (Selbstschutz geht vor!)
- Erste Hilfe leisten
- Verletzte Personen versorgen